{"id":226,"date":"2025-08-29T09:07:48","date_gmt":"2025-08-29T09:07:48","guid":{"rendered":"https:\/\/new.plan-soft.com\/?page_id=226"},"modified":"2025-09-02T14:31:15","modified_gmt":"2025-09-02T14:31:15","slug":"agb-miete","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/plan-soft.com\/en\/agb-miete\/","title":{"rendered":"AGB Miete"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-226\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-226-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Vermietung von Software<\/h2>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-1\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-1-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-1-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"1\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>I. Scope<\/h5>\n<p>Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Plan-Soft Einrichtungsplanung GmbH (\u201ePLAN-SOFT\u201c) f\u00fcr die Vermietung von Software finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit der Vermietung von Software Anwendung, und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen PLAN-SOFT und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die AGB-Miete erg\u00e4nzen die AGB-Allgemein, die neben den AGB-Miete Vertragsbestandteil sind.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-2\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-2-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-2-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"2\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>II. PLAN-SOFT Services<\/h5>\n<p>(1) PLAN-SOFT vermietet dem Kunden die im Angebot bzw. im Vertrag be-zeichnete Software. Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand und wird nicht mit ausgeliefert.<br \/>\n(2) Im Benutzerhandbuch bzw. den sonstigen Dokumentationen der Software ist im Einzelnen beschrieben, welche Funktionen und Leistungen durch die Software bei vertragsgem\u00e4\u00dfer Nutzung hat. F\u00fcr die vereinbarte Beschaffenheit der Software sowie die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung ist insoweit allein die jeweilige Beschreibung ma\u00dfgeblich. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangabe der Softwareprogramme dar.<br \/>\n(3) Die Leistungen von PLAN-SOFT im Rahmen der Vermietung der Vertrags-software beinhalten nicht die Softwareinstallation bzw. Deinstallation bei Mietende, kundenindividuelle Anpassungen, Schulungen und sonstige \u00fcber die Vermietung der Vertragssoftware hinausgehende Leistungen. Insbesondere schuldet PLAN-SOFT keine Leistungen, die die Verbindung und den Datenaustausch mit anderer Software erm\u00f6glichen, auch wenn in der Software von PLAN-SOFT Schnittstellen enthalten sind. Sowohl die Herstellung dieser Verbindung, als auch die zuvor genannten Leistungen erbringt PLAN-SOFT nur gegen zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung im Rahmen einer mit dem Kunden abzuschlie\u00dfenden gesonderten Vereinbarung.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-3\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-3-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-3-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"3\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>III. Pflegeleistungen<\/h5>\n<p>(1) PLAN-SOFT \u00fcbernimmt die Pflege der im Angebot, in der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. im Programmmietvertrag bezeichneten Software. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt PLAN-SOFT f\u00fcr diese Software folgende Pflegeleistungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Lieferung der jeweils aktuell von PLAN-SOFT vermarkteten Programmversion (Updates);<\/li>\n<li>individuelle Beseitigung von M\u00e4ngeln der Software.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(2) Der Umfang der zuvor genannten Leistungen wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Alle weiteren, im Folgenden nicht aufgef\u00fchrten Leistungen, werden von PLAN-SOFT nicht geschuldet.<br \/>\n(3) PLAN-SOFT erbringt nur f\u00fcr die Software Pflegeleistungen, die beim Kunden in der aktuellen Programmversion genutzt werden, d.h. der Kunde ist verpflichtet, die von PLAN-SOFT gelieferte neue Programmversion in angemessener Frist zu installieren. Wird von dem Kunden eine Programmversion genutzt, das nicht aktuell ist, f\u00fchrt PLAN-SOFT gegen gesonderte Verg\u00fctung beim Kunden eine \u00dcberpr\u00fcfung durch und aktualisiert die Software gegen gesonderte Verg\u00fctung, die von der Anzahl der beim Kunden nicht nachgef\u00fchrten Programmversionen abh\u00e4ngig ist. L\u00e4sst sich diese Nachf\u00fchrung nicht mit vertretbarem Aufwand herstellen, ist PLAN-SOFT nicht verpflichtet, f\u00fcr die vorhandene Software Pflegeleistungen zu erbringen.<br \/>\n(4) Die Pflegeleistungen werden von PLAN-SOFT nur dann erbracht, wenn der Kunde die Software auf von PLAN-SOFT f\u00fcr die betreffende Software freigegebene Systemumgebung installiert hat.<br \/>\n(5) Die Pflicht zur Pflege durch PLAN-SOFT setzt weiterhin voraus, dass die Software auf einem Betriebssystem installiert ist, das vom Hersteller des Betriebssystems zum Zeitpunkt der Mitteilung des Mangels gegen\u00fcber PLAN-SOFT generell noch gepflegt wird. Individuelle Pflegevereinbarungen zwischen dem Hersteller des Betriebssystems und dem Kunden, die zeitlich \u00fcber die generelle Pflegedauer hinausgehen, bleiben dabei au\u00dfer Betracht. Ist dies nicht der Fall und behebt PLAN-SOFT den Mangel gleichwohl, tr\u00e4gt der Kunde dadurch bedingte Mehrkosten. Im \u00dcbrigen haben die Vertragspartner in dem Fall, dass das Betriebssystem, auf dem der Kunde die Software installiert hat, durch den Hersteller nicht mehr gepflegt wird, ein Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Programmmietvertrages. Ziffer VI. (11) dieser AGB bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-4\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-4-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-4-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"4\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>IV. Lieferung von aktuellen Programmversionen (Updates)<\/h5>\n<p>(1) PLAN-SOFT stellt dem Kunden alle neuen Programmversionen (Updates) der zu pflegenden Software zur Verf\u00fcgung, sofern diese von PLAN-SOFT aktuell vermarktet werden und verf\u00fcgbar sind. Dies gilt nicht f\u00fcr Erweiterungen der zu pflegenden Software, die PLAN-SOFT als neues und eigenst\u00e4ndiges Produkt gesondert anbietet und vermarktet und Neuentwicklungen der Software mit gleichen oder \u00e4hnlichen Funktionen (Upgrades).<br \/>\n(2) Die \u00dcberlassung der neuen Programmversion erfolgt wie im Programmmietvertrag geregelt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-5\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-5-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-5-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"5\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>V. Beseitigung von M\u00e4ngeln der Software<\/h5>\n<p>(1) PLAN-SOFT wird die ihm vom Kunden mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen M\u00e4ngel der Software innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.<br \/>\n(2) Voraussetzung f\u00fcr die Leistung ist, dass die betroffene Software vom Kunden in der jeweils aktuellen, von PLAN-SOFT heraus- bzw. freigegebenen Version installiert ist.<br \/>\n(3) PLAN-SOFT wird einen Mangel durch geeignete Ma\u00dfnahmen eigener Wahl beseitigen. Die M\u00e4ngelbeseitigung beim Kunden vor Ort erfolgt nur, wenn und soweit keine andere Ma\u00dfnahme Erfolg verspricht.<br \/>\n(4) PLAN-SOFT haftet nicht f\u00fcr die Richtigkeit der auf der Software befindlichen Daten Dritter und der ggf. daraus resultierenden Fehler.<br \/>\n(5) Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tats\u00e4chlich nicht besteht bzw. nicht auf der Software beruht, hat der Kunde PLAN-SOFT den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstehenden Aufwand nach Berechnung dieser Leistungen zu bezahlen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-6\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-6-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-6-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"6\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>VI. Mitwirkungspflichten des Kunden<\/h5>\n<p>(1) In der Auftragsbest\u00e4tigung von PLAN-SOFT bzw. in der jeweiligen Dokumentation der Software ist die f\u00fcr einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb vorausgesetzte Hardware- und Softwareumgebung (Systemumgebung) verbindlich festgehalten. Es ist Sache des Kunden, rechtzeitig f\u00fcr eine geeignete Systemumgebung zu sorgen. Fehlt es hieran und kann die gelieferte Software nur deshalb nicht genutzt werden, tr\u00e4gt allein der Kunde hierf\u00fcr die Verantwortung.<br \/>\n(2) Before commissioning the software, the customer is obligated to test all functions of the software within the customer's system environment. Likewise, upon handover, the customer must inspect the data carriers, user manuals, and other documentation for defects. If the customer identifies any defects, these must be reported to PLAN-SOFT immediately in writing, by email, or by fax.<br \/>\n(3) Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten.<br \/>\n(4) Der Kunde ist verpflichtet PLAN-SOFT einen sogenannten Remote-Zugriff auf diejenigen Datenverarbeitungsanlagen zu erm\u00f6glichen, auf denen die Vertragssoftware installiert ist und genutzt wird. Der Kunde ist f\u00fcr die Einrichtung, Unterhaltung und Freischaltung des f\u00fcr den Remote-Zugriff erforderlichen Online-Zugangs verantwortlich und tr\u00e4gt die Verbindungskosten.<br \/>\n(5) Die Mangelbeseitigung bzw. die Pflegeleistungen durch PLAN-SOFT beziehen sich stets auf die aktuelle von PLAN-SOFT gelieferte Version der Software. Der Kunde ist daher verpflichtet, die jeweils aktuell gelieferte Softwareversion in angemessener Frist zu installieren. Ist dies nicht der Fall und behebt PLAN-SOFT den Mangel gleichwohl, tr\u00e4gt der Kunde dadurch bedingte Mehrkosten zus\u00e4tzlich zur Zahlung des Mietzinses.<br \/>\n(6) Der Kunde benennt einen Verantwortlichen und gegebenenfalls einen Vertreter, der alle f\u00fcr die Zwecke der Durchf\u00fchrung des Vertrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.<br \/>\n(7) Soweit Betreuungsleistungen durch Techniken der Datenfern\u00fcbertragung erbracht werden, stellt der Kunde auf seine Kosten die geeigneten Ger\u00e4te und Programme betriebsbereit zu Verf\u00fcgung und unterh\u00e4lt sie.<br \/>\n(8) Sofern und soweit sich ein Vor-Ort-Einsatz beim Kunden als unumg\u00e4nglich erweist, wird der Kunde PLAN-SOFT und deren Mitarbeitern Zugang zu den R\u00e4umen, Maschinen und zur Software mindestens w\u00e4hrend der normalen B\u00fcrozeiten, m\u00f6glichst nach vorheriger Vereinbarung, gew\u00e4hren und die erforderlichen Rechnerzeiten zur Verf\u00fcgung stellen.<br \/>\n(9) Soweit unklar ist, welche Systemkomponente ein Fehlverhalten provoziert, wird der Kunde gemeinsam mit PLAN-SOFT zun\u00e4chst eine Analyse der Softwareumgebung durchf\u00fchren und ggf. auf eigene Kosten Drittfirmen mit dem erforderlichen Knowhow hinsichtlich der Softwareumgebung einschalten.<br \/>\n(10) W\u00e4hrend der Arbeiten stellt der Kunde dem Auftragnehmer laufend einen kompetenten Mitarbeiter zur Seite, der Auskunft \u00fcber das Gesamtsystem beim Kunden und die Verwendung der Software sowie den geltend gemachten Mangel geben und Testl\u00e4ufe durchf\u00fchren kann.<br \/>\n(11) Soweit dies f\u00fcr die Erstellung und\/oder Nutzung einer neuen Programmversion der vermieteten Software erforderlich ist, wird der Kunde neue Versionen des Betriebssystems, der Datenbank oder sonstige, zur Anwendung der Software erforderlichen Drittmittel auf seine Kosten betriebsbereit zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>\n(12) Der Kunde ist verpflichtet, den unberechtigten Zugriff auf die Software zu verhindern. Der Kunde wird die gelieferten Originaldatentr\u00e4ger an einem gegen unberechtigten Zugriff gesicherten Ort aufbewahren.<br \/>\n(13) Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist PLAN-SOFT nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Bei wiederholter oder schwerwiegender Pflichtverletzung ist PLAN-SOFT berechtigt, den Programmmietvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-7\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-7-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-7-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"7\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>VII. Gew\u00e4hrung von Rechten (Lizenz)<\/h5>\n<p>(1) PLAN-SOFT gew\u00e4hrt dem Kunden das auf die Dauer des Programmmietvertrages zeitlich begrenzte, nicht ausschlie\u00dfliche und nicht \u00fcbertragbare Recht, die Software gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der fristgerechten und vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Miete.<br \/>\n(2) Der Kunde ist zur Installation und zur Nutzung der Software in der im Angebot, in der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. im Programmmietvertrag genannten Anzahl von Lizenzen berechtigt. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verf\u00fcgung stehenden Hardware nutzen. Wechselt er die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware l\u00f6schen. Ein gleichzeitiges Einspeichern, Vorr\u00e4tighalten oder Benutzen von mehr als den im Vertrag vereinbarten Lizenzen ist unzul\u00e4ssig.<br \/>\n(3) Der Kunde darf die Vertragssoftware vervielf\u00e4ltigen, soweit die jeweilige Vervielf\u00e4ltigung f\u00fcr die rechtm\u00e4\u00dfige Nutzung der Software erforderlich ist. Dazu geh\u00f6rt die Installation der Software vom Originaldatentr\u00e4ger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Daneben ist der Kunde zur Erstellung einer Sicherungskopie berechtigt, die als solche zu kennzeichnen ist. Sie darf ausschlie\u00dflich zu Sicherungszwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine gleichzeitige Nutzung des Originals und der Sicherungskopie ist nicht gestattet. Weitere Vervielf\u00e4ltigungen d\u00fcrfen nicht erstellt werden. Hierzu z\u00e4hlen auch die Vervielf\u00e4ltigungen durch Ausgabe des Quellcodes. Von dem Benutzerhandbuch bzw. sonstigen Dokumentationen darf nur ein Ausdruck bzw. eine Kopie angefertigt werden. Jede weitere Vervielf\u00e4ltigung der Software sowie des Benutzerhandbuches bzw. sonstiger Dokumentationen durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PLAN-SOFT zul\u00e4ssig.<br \/>\n(4) Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software an Dritte weiterzugeben, zu ver\u00e4u\u00dfern oder zu vermieten sowie Unterlizenzen zu vergeben.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-8\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-8-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-8-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"8\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>VIII. Beschr\u00e4nkungen des Nutzungsrechts, \u00dcbernutzung<\/h5>\n<p>(1) Der Kunde ist zu keinerlei \u00c4nderungen am Code der Software befugt, auch nicht zu Zwecken der Fehlerbeseitigung. Das gilt nicht f\u00fcr \u00c4nderungen, die f\u00fcr die Beseitigung von M\u00e4ngeln notwendig sind, sofern PLAN-SOFT sich mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befindet, die Mangelbeseitigung ablehnt oder wegen der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens zur Mangelbeseitigung au\u00dfer Stande ist.<br \/>\n(2) Die R\u00fcck\u00fcbersetzung des \u00fcberlassenen Quellcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der R\u00fcckerschlie\u00dfung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzul\u00e4ssig. Die Befugnis der Vornahme von \u00dcbersetzungen der Codeformen zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t eines unabh\u00e4ngig geschaffenen Computerprogramms bleibt unber\u00fchrt, sofern die in \u00a7 69 e UrhG angegebenen Bedingungen erf\u00fcllt sind.<br \/>\n(3) Die bei Handlungen nach \u00a7 69 e Abs. 2 UrhG gewonnenen Informationen d\u00fcrfen nicht zu anderen als den und im Rahmen der dort genannten Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Es ist au\u00dferdem unzul\u00e4ssig, die Informationen f\u00fcr die Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen \u00e4hnlicher Ausdrucksform oder f\u00fcr irgendwelche andere, das Urheberrecht verletzende Handlungen, zu verwenden.<br \/>\nThe customer is prohibited from removing, altering, or obscuring any proprietary notices, copyright notices, stickers, labels, or trademarks of PLAN-SOFT that are contained in the software and in the user manual or other documentation, if any.<br \/>\n(5) Die kommerzielle Nutzung der Software im Wege des sog. \u201eApplication Service Providing (ASP)\u201c ist nicht gestattet. Ferner ist jede Nutzung der Vertragssoftware \u00fcber das hier festgelegte Ma\u00df hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung von mehr als den vertraglich vereinbarten Lizenzen eine vertragswidrige Nutzung der Software. Der Kunde ist verpflichtet, PLAN-SOFT hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu unterrichten. F\u00fcr den Zeitraum der nicht vereinbarten \u00dcbernutzung verpflichtet sich der Kunde, eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die \u00dcbernutzung gem\u00e4\u00df der geltenden Preise von PLAN-SOFT zu zahlen. Bei der Berechnung der Entsch\u00e4digung wird eine vierj\u00e4hrige lineare Abschreibung zugrundegelegt. Teilt der Kunde die \u00dcbernutzung nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des f\u00fcnffachen Preises der in Anspruch genommenen Nutzung f\u00e4llig.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-9\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-9-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-9-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"9\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>IX. Verwendung von technischen Schutzmechanismen<\/h5>\n<p>PLAN-SOFT expressly reserves the right to deliver the software with a technical protection mechanism (copy protection), e.g. in the form of a dongle or software key.<br \/>\n(2) Liefert PLAN-SOFT die Software mit einem Dongle und hat dieser eine Funktionsst\u00f6rung, kann der Kunde gegen \u00dcbersendung des defekten Dongle einen Ersatz-Dongle bei PLAN-SOFT anfordern. Im Falle des Diebstahls oder des sonstigen Verlustes des Dongles hat der Kunden kein Recht auf eine Ersatzlieferung.<br \/>\n(3) Die Umgehung oder Entfernung von technischen Schutzma\u00dfnahmen verletzt die Rechte von PLAN-SOFT und ist ggf. strafbar.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-10\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-10-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-10-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"10\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>X. M\u00e4ngelhaftung<\/h5>\n<p>(1) The customer's rights in the event of defects in the software provided shall be governed by statutory provisions, unless otherwise stipulated below.<br \/>\n(2) PLAN-SOFT gew\u00e4hrleistet, dass die Software bei vertragsgem\u00e4\u00dfem Einsatz ihrer Leistungsbeschreibung entspricht und nicht mit M\u00e4ngeln behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem vertraglich vereinbarten Gebrauch mehr als unerheblich beeintr\u00e4chtigen. Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel. Dem Kunden ist bekannt, dass nach heutigem Stand der Technik Software in der vorliegenden komplexen Art nicht absolut fehlerfrei entwickelt werden kann.<br \/>\n(3) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende M\u00e4ngel PLAN-SOFT unverz\u00fcglich schriftlich, per E-Mail oder Fax mitzuteilen und dabei anzugeben und zu be-schreiben, wie sich der Mangel jeweils darstellt, was seine Auswirkungen sind und unter welchen Umst\u00e4nden er auftritt. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nur, wenn der gemeldete Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann.<br \/>\n(4) PLAN-SOFT wird den vom Kunden ordnungsgem\u00e4\u00df gemeldeten Mangel im Wege der Nacherf\u00fcllung, d.h. durch Nachbesserung oder Nachlieferung, beseitigen. Das Wahlrecht, auf welche Art und Weise im Wege der Nacherf\u00fcllung ein Mangel beseitigt wird, liegt zun\u00e4chst bei PLAN-SOFT. Das Recht von PLAN-SOFT, die gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, ist PLAN-SOFT berechtigt, zur Mangelbeseitigung dem Kunden eine neue Version der Software (z.B. \u201eUpdate\u201c, \u201eWartungsrelease\/Patch\u201c) zu \u00fcberlassen, die den ger\u00fcgten Mangel nicht mehr enth\u00e4lt bzw. diesen beseitigt oder eine Ausweichl\u00f6sung zu entwickeln.<br \/>\n(5) Solange nicht die kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist, ist das K\u00fcndigungsrecht des Mieters wegen Nichtgew\u00e4hrung des Gebrauchs nach \u00a7 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.<br \/>\n(6) PLAN-SOFT ist nicht zur M\u00e4ngelhaftung verpflichtet, wenn M\u00e4ngel der Software nach \u00c4nderung der Einsatz- oder Betriebsbedingungen, nach \u00c4nderung der Systemumgebung, nach Installations- und Bedienungsfehlern, soweit diese nicht auf M\u00e4ngeln des Benutzerhandbuches beruhen, nach Eingriffen in die Software wie Ver\u00e4nderungen, Anpassungen, Verbindung mit anderen Programmen und\/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel bereits bei \u00dcbergabe der Software vorhanden waren oder mit oben genannten Ereignissen in keinem ur-s\u00e4chlichen Zusammenhang stehen.<br \/>\n(7) PLAN-SOFT haftet nicht f\u00fcr die Richtigkeit der auf der Software befindlichen Daten des Kunden oder Dritter und der ggf. daraus resultierenden Mangel.<br \/>\n(8) Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung von PLAN-SOFT f\u00fcr bereits bei Vertragsschluss vorhandene M\u00e4ngel nach \u00a7 536 Abs. 1 BGB wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br \/>\n(9) Der Kunde darf eine Mietminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Mietzins durchsetzen. Bereicherungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n(10) Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tats\u00e4chlich nicht besteht bzw. nicht auf der Software beruht, hat der Kunde PLAN-SOFT den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstehenden Aufwand nach Berechnung dieser Leistungen zu bezahlen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-11\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-11-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-11-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"11\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>XI. K\u00fcndigung<\/h5>\n<p>(1) Die Laufzeit des Programmmietvertrages richtet sich nach den dortigen Vereinbarungen.<br \/>\n(2) Die K\u00fcndigung hat schriftlich zu erfolgen.<br \/>\n(3) Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. PLAN-SOFT hat das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung, wenn der Kunde mit der Zahlung des Mietzinses um mehr als 2 Monate im Verzug ist.<br \/>\n(4) Bei Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses sind s\u00e4mtliche \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde, sowie weitere im Rahmen des Mietverh\u00e4ltnisses \u00fcberlassenen Materialien und Unterlagen vom Kunden an PLAN-SOFT zur\u00fcckzugeben. Kosten und Transportrisiko der R\u00fcckf\u00fchrung der Vertragsgegenst\u00e4nde an PLAN-SOFT tr\u00e4gt der Kunde. Der Kunde steht daf\u00fcr ein, dass sich die \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde in keinem schlechteren Zustand befinden, als dieser dem vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Mietsache entspricht; dies gilt w\u00e4hrend der Mietzeit genauso wie im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.<br \/>\n(5) Der Kunde hat die Software nach Beendigung des Vertrages unverz\u00fcglich vollst\u00e4ndig von der Hardware zu l\u00f6schen, auf dem sie installiert bzw. gespeichert ist.<br \/>\n(6) Der Kunde wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertrages die Software nicht mehr nutzen darf und im Falle der Nutzung das Urheberrecht von PLAN-SOFT verletzt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-12\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-12-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-12-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"12\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>XII. Mietzins, Zahlungsbedingungen<\/h5>\n<p>(1) Der Mietpreis f\u00fcr die Nutzung der Software ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. dem Programmmietvertrag.<br \/>\n(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Mietzins jeweils am dritten eines Monats f\u00fcr den laufenden Monat f\u00e4llig.<br \/>\n(3) Die Miete umfasst die Verg\u00fctung f\u00fcr die \u00dcberlassung der Software sowie f\u00fcr deren Instandhaltung und Instandsetzung und Pflege. Neben der Miete hat der Kunden PLAN-SOFT die Kosten f\u00fcr vereinbarte Vor-Ort-Eins\u00e4tze (z.B. Reisekosten, \u00dcbernachtungskosten) zu erstatten.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-13\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-13-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-13-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"13\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>XIII. Nutzungsrechte<\/h5>\n<p>PLAN-SOFT gew\u00e4hrt dem Kunden an der neuen Version der Software (Updates) das Recht zur Nutzung in dem Umfang ein, wie der Kunde zur Nutzung der urspr\u00fcnglichen Software durch die Regelungen in Ziffer VII. berechtigt ist.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-226-14\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-226-14-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-226-14-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"14\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h5>XIV. Geltung der AGB-Allgemein<\/h5>\n<p>Die in den AGB-Allgemein enthaltenen Regelungen f\u00fcr z.B. Vertragsschluss, Lieferung, Verg\u00fctung und Zahlung, Eigentums- und Rechtevorbehalt, Haftung, Verj\u00e4hrung, Gerichtsstand, etc. finden auf Vertragsverh\u00e4ltnisse im Rahmen der Vermietung von Softwareprogrammen entsprechende Anwendung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>As of: 04\/01\/2025<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Vermietung von Software I. Geltungsbereich Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Plan-Soft Einrichtungsplanung GmbH (\u201ePLAN-SOFT\u201c) f\u00fcr die Vermietung von Software finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit der Vermietung von Software Anwendung, und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen PLAN-SOFT und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 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